HAUSORDNUNG ZEEPARKEN

ANKUNFT

Jeder Mieter hat sich bei der Ankunft an der Rezeption zu melden. Der Check-in erfolgt ab 15:00 Uhr. Falls Sie nach 17:00 Uhr ankommen, bitten wir Sie, das Büro darüber in Kenntnis zu setzen. Für den Check-out haben Sie bis 10:00 Uhr Zeit. Im Falle eines späten Check-outs nach 12:00 Uhr wird eine zusätzliche Nacht berechnet. Mieter, die außerhalb der Bürozeiten abreisen, deponieren die Schlüssel am vereinbarten Ort. Bitte informieren Sie uns über etwaige Schäden in Ihrer Ferienunterkunft. Sollten Sie eine Beschwerde haben, teilen Sie uns dies bitte innerhalb von 6 Stunden nach Ihrer Ankunft mit.

ZÄHLERSTÄNDE

Ausschließlich die verantwortliche Person des Büros ist befugt, die Stände von Elektrizität und Wasser abzulesen. Der Verbrauch von Elektrizität, Gas und Wasser ist im Preis inbegriffen.

PARKPLATZ

Auf dem Gelände ist pro Haus lediglich ein Automobil gestattet. Jedes Haus verfügt über einen Parkplatz mit derselben Nummer wie die Wohneinheit. Andere Fahrzeuge müssen auf dem dafür vorgesehenen Besucherparkplatz abgestellt werden. Es ist strengstens untersagt, auf Parkplätzen zu parken, die einem anderen Haus zugehören, auf den Grundstücken selbst, auf den Wegen oder in den Grünzonen. Im Falle eines Verstoßes erfolgt zunächst eine Verwarnung; falls erforderlich, wird das Fahrzeug jedoch immobilisiert oder abgeschleppt.

ABFALL

Erkundigen Sie sich stets an der Rezeption Ihres Parks. Der Abfall wird entweder von einer Privatfirma entsorgt, oder Sie müssen die entsprechenden Säcke der Gemeinde verwenden. Säcke der Gemeinde sind an der Rezeption erhältlich. Sie müssen gut verschlossen an den dafür vorgesehenen Stellen deponiert werden. Es ist untersagt, Glas in den Plastiksäcken oder an den Abfallstellen zu deponieren. Glas muss in den Glascontainern und Papier in den Papiercontainern entsorgt werden.

VERKEHR

Im Park ist für alle Fahrzeuge lediglich eine Geschwindigkeit von 10 km/h zulässig. Die angebrachten Verkehrszeichen müssen respektiert werden.

LÄRM

Lärm muss vermieden werden, sei es durch Musikanlagen, lautes Hundegebell oder Ähnliches. Zweiräder mit Motorantrieb müssen bei der Einfahrt in den Park nach 22:00 Uhr ihren Motor abstellen. Für Automobile gilt, dass der Motor unmittelbar nach der Ankunft auf dem Parkplatz abgestellt werden muss. Im Allgemeinen ist Lärm nach 22:00 Uhr untersagt. Auch jene, die bereits in den frühen Morgenstunden abreisen möchten, bitten wir, dies mit Rücksicht auf die ausschlafenden Nachbarn zu tun. Bitte vermeiden Sie es daher, mit den Autotüren zu werfen. Tagsüber ist das Rasenmähen gestattet.

HAUSTIERE

Haustiere (max. 2) sind im Park erlaubt, müssen jedoch an der Leine geführt werden. Haustiere sind am Schwimmbad, auf den Sportplätzen und auf dem Kinderspielplatz strengstens untersagt. Die Eigentümer der Tiere sind in jedem Fall für eventuelle Schäden oder Personenschäden an Dritten sowie für die Beseitigung des von ihrem Tier verursachten Schmutzes verantwortlich. Alle Haustiere müssen an der Rezeption gemeldet werden. Auch die Entfernung von Hundeexkrementen im Park und im Garten ist obligatorisch.

SCHÄDEN – VANDALISMUS

Schäden müssen schnellstmöglich der Rezeption gemeldet werden. Lediglich der Verwalter oder sein Stellvertreter ist berechtigt, den Schaden zu beurteilen. Bei Feststellung von Vandalismus auf frischer Tat wird unverzüglich die Polizei hinzugezogen, um den Sachverhalt festzustellen. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers.

VERLORENE GEGENSTÄNDE

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er am Ende seiner Mietperiode keine persönlichen Gegenstände im Haus vergisst. Der Verwalter und der Eigentümer sind nicht verantwortlich für verlorene oder vergessene Gegenstände oder verspätet eingetroffene Postsendungen. Zurückgelassene Gegenstände werden nicht zurückgeschickt. Man kann sie jedoch hier abholen.

ZUGANG ZUM PARK MITTELS KARTE/BADGE/SCHLÜSSEL

Bei Verlust oder Diebstahl der Eingangskarten für die Bedienung werden Ihnen 25 Euro in Rechnung gestellt. Sollten hierfür Interventionen außerhalb der Bürozeiten erforderlich sein, wird eine Barzahlung von 100 Euro fällig. Dies gilt auch bei Verlust oder Diebstahl des Hausschlüssels.

ENDREINIGUNG

Der Mieter wird jedoch gebeten, die Wohnung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. Schmutziges Geschirr liegt in der Verantwortung des Mieters, ebenso wie die Entfernung aller Exkremente und Haare von mitgebrachten Haustieren (dies gilt auch für den Garten). Der Geschirrspüler muss vor der Abreise geleert sein. Entfernen Sie die gemietete Bettwäsche (nicht den Matratzenschoner) und legen Sie diese auf den Boden in Ihrer Ferienunterkunft. Abfall gehört in die verschiedenen Abfallbehälter, schmutzige Bettwäsche darf in der Unterkunft zurückgelassen werden (innen an der Eingangstür). Möbel und Inventar müssen wieder an ihren Platz gestellt werden. Falls Sie mit Haustieren anreisen, bitten wir Sie auch, die Unterkunft bereits zu staubsaugen. Sollten Sie sich nicht an die oben genannten Punkte halten und die Unterkunft in einem unangemessenen Zustand hinterlassen, müssen Sie einen Zuschlag für zusätzliche Reinigung und verursachte Schäden zahlen. Diese werden von der Kaution einbehalten.

KAUTION

Die Kaution muss mindestens eine Woche vor der Ankunft auf unser Konto überwiesen werden. Dies kann nicht vor Ort erfolgen. Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise und nach Überprüfung der Unterkunft zurücküberwiesen. Im Falle eines (versuchten) Diebstahls wird sofort die gesamte Kaution einbehalten.

ÄNDERUNG DER BUCHUNG/RESERVIERUNG UND STORNIERUNG

Eine kostenlose Stornierung ist bis zu zwei Monate vor der Ankunft möglich. Zwischen 60 und 30 Tagen vor der Ankunft werden 50% des Mietpreises berechnet. Ab 30 Tage vor der Ankunft wird der gesamte Mietbetrag fällig. Bis zu zwei Monate vor der Ankunft kann man einmalig kostenlos umbuchen. Extras wie Bettwäsche können Sie bis zu einer Woche vor der Ankunft reservieren. Hunde können nach der Buchung nur auf Anfrage zugelassen werden.

VERSTÖSSE

Der Verwalter hat das Recht, Personen, die gegen die oben genannten Artikel verstoßen, ohne jegliche Form von Entschädigung des Geländes zu verweisen.